Physiotherapie & Lymphologie

Entdecken Sie die Therapieformen

Die Physiotherapie hält vielseitige Therapieformen bereit – deshalb bieten wir Ihnen eine persönliche Beratung mit der wir die Behandlung genauestens auf Ihre Bedürfnisse abstimmen können.

Im Rahmen der Krankengymnastik oder einer physikalischen Therapie (Massage, Lymphdrainage, Wärme- und Kältetherapie, Hydrotherapie) steht dabei für uns die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit und die Steigerung Ihrer Lebensqualität und Leistungsfähigkeit an oberster Stelle.

In unserem Therapiezentrum stellt die Behandlung von Ödemerkrankungen durch Manuelle Lymphdrainage und Kompressionstherapie einen der Schwerpunkte dar. Unsere langjährige Therapieerfahrung in der Physiotherapiepraxis Physio-Vital-Porz-Urbach und die Zusammenarbeit mit einer Ausbildungseinrichtung für Lymphologie gewährleistet Ihnen eine Therapie auf aktuellstem wissenschaftlichen Stand.

Sind Sie Kassenpatient*in?

Achten Sie auf dieses Zeichen.

Wissenswertes

Ihr erster Termin in unserer Praxis

Bei Ihrer ersten Behandlung legen wir den Grundstein für eine erfolgreiche Therapie. Unser Ziel ist es, Ihre Beschwerden genau zu verstehen und eine individuell abgestimmte Behandlungsstrategie zu entwickeln. Hier erfahren Sie, was Sie erwartet:

1. Begrüßung und Gespräch (Anamnese)
  • Wir beginnen mit einem ausführlichen Gespräch über Ihre Beschwerden, Ihren Gesundheitszustand und Ihre Therapieziele.
  • Themen können sein:
    • Wann und wie Ihre Beschwerden aufgetreten sind,
    • Bestehende Vorerkrankungen,
    • Ihre Lebensgewohnheiten, z. B. berufliche Belastungen oder sportliche Aktivitäten.
  • Gemeinsam besprechen wir auch Ihre Erwartungen an die Therapie.
2. Untersuchung (Befundung)
  • Anschließend führen wir eine gezielte körperliche Untersuchung durch, um die Ursache Ihrer Beschwerden zu identifizieren.
  • Wir prüfen z. B.:
    • Beweglichkeit, Kraft und Stabilität,
    • Haltung und Muskelspannung,
    • Eventuell schmerzhafte oder eingeschränkte Bewegungen.
  • Diese Befundung hilft uns, ein genaues Bild Ihrer Situation zu bekommen.
3. Besprechung des Therapieplans
  • Basierend auf Anamnese und Befund entwickeln wir einen individuellen Therapieplan, der optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
  • Wir erklären Ihnen die vorgeschlagenen Maßnahmen und beantworten gerne Ihre Fragen.
4. Was sollten Sie mitbringen?
  • Ihre ärztliche Verordnung (falls vorhanden),
  • Bequeme Kleidung, in der Sie sich gut bewegen können und ein großes Handtuch
  • Eventuelle Befunde, z. B. Röntgenbilder oder Arztberichte.
Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu mehr Gesundheit und Beweglichkeit zu begleiten! Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Terminabsagen

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns mindestens 24 Stunden vorher Bescheid zu geben. So ermöglichen Sie es uns, den Termin neu zu vergeben und anderen Patient*innen zu helfen. Andernfalls sind wir berechtigt Ihnen eine Ausfallrechnung in Höhe des Vergütungssatzes zu stellen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis! Bei Fragen oder Änderungen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.

Blankoverordnung in der Physiotherapie – Was bedeutet das für Sie?

Die Blankoverordnung ist eine innovative Regelung, die es Physiotherapeut*innen erlaubt, die Behandlung individuell an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Sie stellt sicher, dass Sie genau die Therapie erhalten, die Ihnen am meisten hilft – flexibel, effizient und passgenau.

Wie funktioniert die Blankoverordnung?

  1. Ihr Arzt/Ihre Ärztin stellt die Verordnung aus:
    Auf der Verordnung stehen Ihre Diagnose und ein grober Behandlungsrahmen (z. B. Physiotherapie).

  2. Wir übernehmen die Planung:

    Auf Basis Ihrer Beschwerden entscheiden wir gemeinsam:

    • Welche Behandlungsmethoden die besten für Sie sind,
    • Wie oft und in welchem Rhythmus die Therapie stattfinden soll
  3. Individuell abgestimmte Therapie:

    Mit der Blankoverordnung haben wir die Möglichkeit, Ihre Behandlung flexibel und optimal auf Ihre Gesundheit auszurichten.

Ihre Vorteile:

  • Passgenaue Behandlung: Wir stellen sicher, dass Sie genau die Therapie erhalten, die Sie benötigen.
  • Mehr Zeit für Ihre Gesundheit: Dank der Blankoverordnung entfällt unnötiger bürokratischer Aufwand.
  • Flexibilität: Ihre Behandlung passt sich besser an Ihren persönlichen Heilungsverlauf an.
 

Haben Sie Fragen?

Falls Sie unsicher sind, ob die Blankoverordnung für Sie infrage kommt, sprechen Sie uns gerne an! Gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin finden wir die beste Lösung für Ihre Gesundheit.

Sie haben eine Operation oder eine Erkrankung gehabt und müssen direkt nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus physiotherapeutisch weiter versorgt werden? 

Bis zu ihrem Termin beim weiterbehandelnden Arzt kann es dauern, auch um dort eine Heilmittelverordnung für Ihre weitere Physiotherapie zu bekommen. Damit aber keine Behandlungspause zwischen Klinikaufenthalt und Arztbesuch entsteht, sieht der Gesetzgeber dazu vor, dass Sie eine Heilmittelverordnung für Physiotherapie vom Krankenhaus zur Überbrückung bis zu Ihrem Termin beim Arzt ausgestellt bekommen.

Dazu müssen Sie vom Krankenhaus eine Heilmittelverordnung bekommen, die folgende Voraussetzungen für das Entlassmanagement erfüllen muss:

  • Einen speziellen Verordnungsvordruck Nr. 13 für Physiotherapie: Dieser MUSS im Personalienfeld den Schriftzug „Entlassmanagement“ tragen. (siehe Vordruck)
  • Diese Heilmittelverordnung darf für den Zeitraum von bis zu 7 Tagen nach der Entlassung ausgestellt werden.
  • Die Verordnungsmenge hängt von der Behandlungsfrequenz ab und darf die Frist von 7 Kalendertagen nicht überschreiten.
  • Die Behandlung MUSS innerhalb von 7 Kalendertagen begonnen werden, sonst verfällt diese Verordnung.
  • Die Behandlung MUSS innerhalb von 12 Kalendertagen abgeschlossen sein. Darüberhinausgehende Behandlungen verfallen.
  • Auf der Heilmittelverordnung MUSS das Ausstellungsdatum IDENTISCH mit dem Entlassungsdatum sein. 
 

Bitte informieren Sie uns bei der Anmeldung über eine solche Heilmittelverordnung aus dem Entlassmanagement. Nur so können wir den gesetzlichen Vorgaben folgen, Sie zügig weiter physiotherapeutisch betreuen und den angefangenen Behandlungsfortschritt weiter verbessern.